Bewerbung
Bachelorstudiengang | Masterstudiengang
Bachelor "Medien und Kommunikation"
Derzeit ist der BA-Studiengang „Medien und Kommunikation“ zulassungsbeschränkt, d. h. es findet ein Auswahlverfahren statt. Dies gilt sowohl für den Bachelor (erstes Semester) als auch für den Quereinstieg.
Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Studentenkanzlei (zumeist ab Mitte Mai) über die Anmeldeformalitäten einschließlich der Bewerbungsfristen (zumeist Mitte Juli) für den Bachelor MuK. Studienbeginn ist stets im Wintersemester.
Die Informationen für die vergangene Bewerbung zum Wintersemester 2010/2011 (Bachelor MuK, erstes Semester) finden Sie auf folgenden Seiten der Studentenkanzlei:
Das Bewerbungsverfahren für den MuK-Quereinstieg (z.B. Wechsel von einer anderen Hochschule) wurde im Winter 2009 neu entwickelt. Eine Orientierung bieten die Informationen zur Bewerbungsrunde im Sommersemester 2010. Ein Quereinstieg ist nur in den Bachelor MuK, nicht in den Master MuK möglich.
- Quereinstieg Bachelor MuK: Informationen zum Bewerbungsverfahren (Infos für das Sommersemester 2012)
Master "Medien und Kommunikation" (zum Wintersemester 2012/2013)
Der Studienbeginn für unseren Masterstudiengang "Medien und Kommunikation" ist stets das Wintersemester. Sie können dabei zwischen einem kommunikationswissenschaftlichen bzw. bildungswissenschaftlichen Schwerpunkt wählen. Da der Studiengang zulassungsbeschränkt ist, findet ein Bewerbungsverfahren statt. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung für "MuK" in Augsburg.
Bewerbungsverfahren:
1. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für das schriftliche Auswahlverfahren: Aufgrund der schriftlichen Unterlagen werden die Zulassungsvoraussetzungen zum schriftlichen Auswahlverfahren geprüft: inhaltliche Passung des BA-Studiums (mindestens 36 ECTS mit fachlichem Bezug zu Bildungs- und/oder Kommunikationswissenschaft, mindestens 12 ECTS in fachlich einschlägigen Forschungsmethoden oder Auswertungsverfahren), im BA-Studium bisher erbrachte Leistungspunkte (mindestens 140 ECTS), sowie Sprachkenntnisse (Deutsch und Englisch, jeweils mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens).
2. Schriftliches Auswahlverfahren: Aufgrund der schriftlichen Unterlagen werden die Durchschnittsnote im Bachelorstudium, die fachliche Qualifikation und die außercurricularen Leistungen (Leistungen außerhalb des Studiums) beurteilt. Diese Beurteilung entscheidet über die Zulassung zum Auswahlgespräch und fließt im Fall der Zulassung zum Auswahlgespräch in das Gesamtergebnis des Eignungsverfahrens ein.
3. Auswahlgespräch: Gegenstand des Auswahlgesprächs sind die Inhalte der schriftlichen Reflexion, die mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen ist. Aufgrund des Gesprächs werden die Gründe, Ziele und Erwartungen in Bezug auf das Masterstudium sowie die Argumentationsfähigkeit der Bewerber beurteilt. Die Auswahlgespräche finden vom 11. bis 13. Juli 2012 statt. Eine Benachrichtigung über die Einladung zum Auswahlgespräch erhalten Sie mindestens eine Woche vor dem Termin des Auswahlgesprächs, also bis spätestens 04.07.2012.
Aufgrund der Beurteilung im schriftlichen Auswahlverfahren und im Auswahlgespräch wird eine Gesamtbeurteilung vorgenommen, die über die Eignung des Bewerbers und die Zulassung zum MA-Studiengang „Medien und Kommunikation“ entscheidet. Sie erhalten voraussichtlich bis zum 30.07.2012 Bescheid, ob Sie für den Masterstudiengang zugelassen werden.
Bewerbungsunterlagen:
Die Anträge auf Teilnahme am Eignungsverfahren müssen für einen beabsichtigten Studienbeginn im Wintersemester 2012/13 bis zum 15.06.2012, 24:00Uhr (Ausschlussfrist) bei der
Universität Augsburg
Professur für Kommunikationswissenschaft - Rezeption und Wirkung
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg
vollständig eingegangen sein. Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Senden Sie uns bitte folgende Bewerbungsunterlagen zu:
• Ausgefülltes Antragsformular (Download des Formulars)
• Nachweis über den Abschluss des Bachelorstudiums, bzw. eines in- oder ausländischen ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen müssen ersichtlich sein)
• Bei nicht abgeschlossenem Studium: Bescheinigung der Hochschule über erbrachten Studienleistungen (es müssen mindestens 140 ECTS erbracht worden sein), mit Angabe der nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnittsnote im bisherigen Bachelorstudium
• Nachweis der Englischkenntnisse, mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens
• bei ausländischen Bewerbern: Nachweis der Deutschkenntnisse, mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens
• Schriftliche Reflexion (maximal 3 Seiten, zum Inhalt der schriftlichen Reflexion siehe unten)
• Nachweise über außercurriculare Leistungen (zu relevanten außercurricularen Leistungen siehe unten)
Hinweise zur schriftlichen Reflexion:
• Gründe und Ziele für die beabsichtigte Aufnahme des Masterstudiums „Medien und Kommunikation“ in Augsburg, Begründung des beabsichtigten Schwerpunkts (Kommunikationswissenschaft oder Bildungswissenschaft), sowie die persönlichen Erwartungen an das Studium
• Bezug des angestrebten Masterstudiums zu den zukünftigen Berufsplänen
• Fachbezogene Schwerpunktsetzung im Bachelorstudium und Bezug zum geplanten Masterstudium
• Thema der Bachelorarbeit mit einem Abstract von maximal 1.000 Zeichen,
• Beschreibung praxisrelevanter Tätigkeiten sowie weiterer fachbezogener Leistungen oder Auszeichnungen, die ergänzend zum grundständigen Studium erbracht wurden
• Die schriftliche Reflexion darf drei Seiten nicht überschreiten. Überzählige Seitenzahlen werden in die Bewertung nicht einbezogen.
Außercurriculare Leistungen:
Hierzu zählen alle praxisrelevanten Tätigkeiten, sowie weitere fachbezogene Leistungen oder Auszeichnungen, die ergänzend zum grundständigen Studiengang oder im Rahmen anderer einschlägiger Fortbildungsmaßnahmen erbracht wurden, beispielsweise:
• Ausbildung, Berufstätigkeit, Praktika
• Auslandsaufenthalte
• Soziales und bürgerschaftliches Engagement
• Tätigkeiten als studentische Hilfskraft, Tutor/-in, Werkstudent/-in, Mitarbeit in Forschungsprojekten
• ergänzend zum Studium besuchte Kurse, fachbezogene Lehrgänge
• wissenschaftliche Publikationen und Vorträge
• Fachbezogene Auszeichnungen und Stipendien
Weiterführende Angaben zum Eignungsverfahren können Sie der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation§ 5 (S. 5) und Anhang I (S. 24-28) entnehmen.
Einschreibung:
Das Immatrikulationsdatum wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Termine im Überblick:
• Bewerbungsfrist: 15.06.2012
• Benachrichtigung über die die Einladung zum Auswahlgespräch: bis 04.07.2012
• Zeitraum der Auswahlgespräche: 11.07.-13.07.2012
• Benachrichtigung über die Zulassung zum Studium: bis 30.07.2012
Studienberatung MA Medien und Kommunikation:
Bei Fragen zum Masterstudiengang Medien und Kommunikation, die nicht auf dieser Webseite beantwortet werden, können Sie sich per Email an die MA-Studienberatung wenden: ma_muk@phil.uni-augsburg.de
| Vorschau | Anhang | Größe |
|---|---|---|
| Zulassungsantrag für den Master MUK_2012_13.pdf | 160.38 KB | |
![]() | MuK-Master-Flyer_Seite_1.jpg | 593.56 KB |
| MuK-Master-Flyer.pdf | 1.67 MB |
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