Bewerbung
Bachelor "Medien und Kommunikation"
Derzeit ist der BA-Studiengang „Medien und Kommunikation“ zulassungsbeschränkt, d. h. es findet ein Auswahlverfahren statt. Dies gilt sowohl für den Bachelor (erstes Semester) als auch für den Quereinstieg.
Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Studentenkanzlei (zumeist ab Mitte Mai) über die Anmeldeformalitäten einschließlich der Bewerbungsfristen (zumeist Mitte Juli) für den Bachelor MuK. Studienbeginn ist stets im Wintersemester.
Die aktuellen Informationen für die Bewerbung zum Wintersemester 2010/2011 (Bachelor MuK, erstes Semester) finden Sie auf folgenden Seiten der Studentenkanzlei:
- Allgemeine Bewerbungsinformationen (WS 2010/2011)
- Informationen zum Zulassungsverfahren Bachelor MuK (WS 2010/2011)
Das Bewerbungsverfahren für den MuK-Quereinstieg (z.B. Wechsel von einer anderen Hochschule) wurde im Winter 2009 neu entwickelt. Eine Orientierung bieten die Informationen zur Bewerbungsrunde im Sommersemester 2010. Ein Quereinstieg ist nur in den Bachelor MuK, nicht in den Master MuK möglich.
- Quereinstieg Bachelor MuK: Informationen zum Bewerbungsverfahren (hier)
Bewerbungsfrist (für Erstsemester sowie für Quereinsteiger) ist der 15. Juli 2010
Master "Medien und Kommunikation"
Die Informationen zu den Anmeldeformaliäten einschließlich der Bewerbungsfristen für den Master MuK finden Sie hier auf unsere Website. Studienbeginn ist stets im Wintersemester.
Bewerbung für den Masterstudiengang „Medien und Kommunikation" WS 2010/11
Allgemeine Informationen zur Bewerbung
Bevor Sie den Antrag auf Zulassung für das erste Fachsemester zu einem Studium im Masterstudiengang Medien und Kommunikation an der Universität Augsburg ausfüllen, möchten wir Sie noch auf einiges hinweisen:
Bewerbungsvoraussetzungen:
Die Qualifikation für den Masterstudiengang „Medien und Kommunikation" wird nachgewiesen durch einen Abschluss des Bachelorstudiengangs „Medien und Kommunikation" an der Universität Augsburg oder einem dem Abschluss des Bachelorstudiengangs „Medien und Kommunikation" gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss sowie durch das Bestehen des Eignungsverfahrens.
Als gleichwertiger Abschluss gilt grundsätzlich auch ein Abschluss eines Studiengangs an einer Fachhochschule, sowie ein Abschluss in einem Studiengang, der nicht alle Schwerpunkte des Bachelors „Medien und Kommunikation" berücksichtigt - sofern inhaltliche Kompatibilität gegeben ist.
Ein Quereinstieg in das zweite oder in ein höheres Fachsemester ist im Masterstudiengang Medien und Kommunikation nicht möglich.
Information und Beschreibung der Durchführung des Auswahlverfahrens:
Qualifikation: Bestehen eines Eignungsverfahrens. Das Eignungsverfahren dient dem Nachweis der Kenntnisse und der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, um den Masterstudiengang „Medien und Kommunikation" erfolgreich abschließen zu können.
Für die Durchführung des Eignungsverfahrens ist der Prüfungsausschuss zuständig. Das Eignungsverfahren wird einmal pro Studienjahr für eine Zulassung zum Studium ab dem Wintersemester durchgeführt. Das Eignungsverfahren erfolgt in einem schriftlichen Auswahlverfahren; es kann wiederholt werden.
Im schriftlichen Auswahlverfahren entscheidet die Auswahlkommission bei allen Bewerbern/Bewerberinnen anhand der eingereichten Unterlagen, ob der Bewerber/die Bewerberin grundsätzlich geeignet ist, den Studiengang mit Erfolg abzuschließen. Kriterien hierfür sind:
- die fachliche Ausrichtung der in dem grundständigen Studiengang erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen in Bezug auf die Inhalte des Masterstudiengangs „Medien und Kommunikation",
- die Erwartungen, Ziele und Interessenlage in Bezug zur inhaltlichen Ausrichtung des Masterstudiengangs „Medien und Kommunikation",
- die weiteren Prüfungs- und Studienleistungen, die im Rahmen eines einschlägigen Studiums oder anderer einschlägiger Fortbildungsmaßnahmen erbracht wurden, und
- die praxisrelevanten Tätigkeiten in Bezug auf die Inhalte des Masterstudiengangs „Medien und Kommunikation".
Die vorgelegten Unterlagen werden anhand einer Punkteskala bewertet. Danach können in den Kriterien Nr. 1 und 2 jeweils 20 Punkte erreicht werden. 20 Punkte werden für die beste Eignung, 0 Punkte für eine nicht mehr gegebene Eignung vergeben. In den Kriterien Nr. 3 und 4 können jeweils 10 Punkte erreicht werden. 10 Punkte werden für die beste Eignung, 0 Punkte für eine nicht mehr gegebene Eignung vergeben. Die in jedem Kriterium vergebenen Punktzahlen werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Bewerber/Bewerberinnen, die eine Gesamtpunktzahl von 45 erreicht haben, werden zum Studiengang zugelassen. Bewerber/Bewerberinnen, die eine Gesamtpunktzahl von unter 45 erreicht haben, werden nicht zum Studiengang zugelassen.
Antragstellung
Die Anträge auf Teilnahme am Eignungsverfahren müssen für einen beabsichtigten Studienbeginn im Wintersemester 2010/11 bis zum 15.07.2010, 24:00Uhr (Ausschlussfrist) bei der
Universität Augsburg
Professur für Kommunikationswissenschaft - Öffentliche Kommunikation
Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg
eingegangen sein.
Antragsformular.pdf (bitte Ausdrucken und Ausfüllen)
Dem ausgefüllten Antrag sind beizufügen:
(1) ein Nachweis über den Abschluss des Studiengangs „Medien und Kommunikation" in Augsburg oder einem diesem inhaltlich gleichwertigen Studiengang. Anstelle dieses Nachweises (sollte zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Zeugnis vorliegen) sind dem Antrag eine Bescheinigung über die Ablegung aller Prüfungsleistungen in einem Studiengang sowie ein Nachweis über die in diesem Studiengang erzielten Prüfungsergebnisse beizufügen.
(2) ein Motivationsschreiben auf maximal drei Seiten mit folgenden Punkten:
(a) Inhalte der im grundständigen Studiengang besuchten Veranstaltungen,
(b) das Thema der Bachelorarbeit mit einem Abstract von maximal 1.000 Zeichen, und
(c) die Erwartungen an und die Ziele für das Masterstudium, die Gründe für die beabsichtigte Aufnahme des Masterstudiums „Medien und Kommunikation" sowie des beabsichtigten Schwerpunkts (kommunikations- oder bildungswissenschaftlicher Schwerpunkt)
(3) Nachweise über weitere Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines einschlägigen Studiums oder anderer einschlägiger Fortbildungsmaßnahmen erbracht wurden
(4) Nachweise über alle praxisrelevanten Tätigkeiten (Ausbildung, Berufstätigkeit, Praktika, soziales und bürgerschaftliches Engagement, Tätigkeiten als studentische Hilfskraft, Tutor/-in, Werkstudent/-in, etc.)
ACHTUNG: Wir weisen noch einmal darauf hin, dass alle in Punkt 1 bis 4 aufgeführten Informationen dem Antrag beizufügen sind. Bitte vergessen Sie insbesondere nicht, Ihren beabsichtigten Schwerpunkt (Kommunikations- bzw. Bildungswissenschaft) anzugeben!
Bewerber/Bewerberinnen, die eine Zulassung zum Masterstudiengang „Medien und Kommunikation" erhalten, werden durch Bescheid von der Studentenkanzlei nach Beendigung des Zulassungsverfahrens informiert. Ablehnungsbescheide werden vom Prüfungsausschuss verschickt.
Einschreibung:
Das Immatrikulationsdatum wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Weitere Informationen:
Ein Merkblatt mit Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: FAQ Bewerbungsverfahren
Weitere Informationen zum Studiengang und dessen Inhalten finden Sie unter
http://www.imb-uni-augsburg.de/studium/muk-studium/master und in der Prüfungsordnung des Masters „Medien und Kommunikation": http://www.zv.uni-augsburg.de/de/sammlung/download/M32010001.pdf
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