FAQ MuK


Im Modulhandbuch finden finden Sie einen Vorschlag, wie Sie den Studienverlauf gestalten könnten. Ausführliche Informationen zum Studienverlauf sowie eine Liste der MuK-Veranstaltungen im aktuellen Semester finden Sie ebenfalls im Modulhandbuch-Bereich unter "Studium - Downloads - MuK-Downloads" (hier).

Die jeweiligen Veranstaltungen aus dem Kernfachbereich finden Sie außerdem im Bereich "Studium - Lehre" (hier ) auf der imb-homepage (sowie in Digicampus).

Studienanfänger

  • In den Einführungsveranstaltungen im ersten Semester erhalten Sie einen Überblick zu den Inhalten im Kernfachbereich.
  • Außerdem erfahren Sie in der offiziellen Einführungsveranstaltung zu Beginn des ersten Semesters alle relevanten Hinweise zum MuK-Studium.
  • Schließlich hat die Fachschaft ein Erste-Hilfe-Paket erstellt, worin alle wichtigen Informationen gesammelt sind und den Einstieg in das MuK-Studium erleichtert (siehe diese News).

Wenn Sie über mehrere Monate ein freiwilliges Praktikum absolvieren und hierzu für ein Semester beurlaubt werden möchten, so gehen Sie bitte wie folgt vor: Beschaffen Sie sich bei der Studentenkanzlei einen entsprechenden Antrag, füllen Sie diesen aus und übermitteln Sie an die/den Vorsitzende/n des MuK-Boards eine Kopie des Antrags und des Praktikumsvertrags (aus dem die Inhalte hervorgehen sollten). Sie erhalten dann gegebenenfalls eine Bescheinigung, dass das geplante Praktikum zum Studiengang passt. Alles zusammen ist dann in der Studentenkanzlei abzugeben.

Für Studierende des Bachelor/ Masterstudiengangs "Medien und Kommunikation" besteht mitunter die Möglichkeit, Prüfungsleistungen bei der virtuellen Hochschule Bayern (vhb) zu absolvieren.

Es gibt jedoch Begrenzungen bei der über die vhb zu erwerbenden Punktezahl:

Anerkennung von vhb-Leistungen Medienpädagogik Kommunikations-wissenschaft Medientechnik/ digitale Medien
Bachelor 12 LP 12 LP 8 LP
Master 8 LP 8 LP 8 LP

Welche Kurse aus dem vhb-Angebot Sie im jeweiligen Semester einbringen können und wie viele Leistungspunkte Sie dafür erhalten, entnehmen Sie bitte hier: http://www.imb-uni-augsburg.de/studium/lehrveranstaltungen/virtuelle-hochschule-bayern

Allgemeines über die vhb ist hier zu finden: http://www.imb-uni-augsburg.de/studium/vhb

Überblick
STUDIS ist das Online-Notenerfassungssystem der Universität Augsburg (https://www.studis.uni-augsburg.de/studisaugsburg/). In diesem System müssen Sie jedes Semester sämtliche Leistungen, die Sie erbringen möchten, anmelden. Dazu gibt es jedes Semester eine ca. zweiwöchige Frist, über die sie sowohl auf der STUDIS- wie auch auf der imb-Seite rechtzeitig informiert werden. Diese Anmeldefrist muss eingehalten werden. Nachträglich Anmeldungen sind nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Zuständigkeit
Für STUDIS ist das Prüfungsamt zuständig: Die Lehrenden sind also ebenso Nutzer/innen des Systems wie die Studierenden. Technische Fragen richten Sie daher bitte ausschließlich an das Prüfungsamt! STUDIS wurde an die Prüfungsordnung des MuK angepasst. Jedes Semester werden die möglichen Prüfungsformen zu den jeweiligen Veranstaltungen in STUDIS eingetragen. Dabei wird eine einheitliche „Sprache“ benutzt, um die Prüfungsformen zu bezeichnen.

Anmeldung von Prüfungsleistungen in STUDIS
Mit der Wahl der Prüfungsform steht die Zahl der Leistungspunkte (LP) fest! LP-Zahl und Prüfungsform bilden also eine Einheit. Kann eine Veranstaltung mehreren Modulen zugeordnet werden, ist es möglich, LP aus eigenständigen Prüfungsformen auf diese Module aufzusplitten. Die LP, die für eine Prüfungsform vergeben werden (z.B. Arbeitsaufgabe lang), können von den Studierenden nicht gesplittet werden.
VHB-Leistungen und Leistungen aus dem Begleitstudium werden mit Hinweis auf die jeweilige gewünschte Modulzuordnung an der betreffenden Professur abgegeben; die Anerkennung wird von der jeweiligen Professur (wie bisher auch) ans Prüfungsamt weitergeleitet.

Prüfungsformen in STUDIS
Alle Prüfungsformen finden Sie in der folgenden Tabelle in der linken Spalte. Ihr Dozent wird Ihnen jeweils mitteilen, wie die verschiedenen Prüfungsformen sei-ner Veranstaltung zuzuordnen sind.

Bezeichnung in STUDIS LP Was alles darunter fällt:
Klausur (kurz) 2 Klausur bei 1 SWS oder Kurzklausur, die nur einen Teil des Semesterstoffs abdeckt
Klausur (lang) 4 Klausur bei 2 SWS, auch geteilt in zwei 45-min-Klausuren möglich
Mündliche Leistung 2 Einzelreferat, Gruppenreferat, Lernen durch Lehren, Workshop-Moderation, Rollenspiel u.a. mündliche Leistungen
Dokumentation 2 Ausarbeitung von Referaten, Dokumentation von „Lernen durch Lehren“, Sitzungs-Protokolle, Workshop-Protokolle u.a.
Arbeitsaufgabe (kurz) 2 Lektüreaufgabe, Reflexionsaufgabe, Mapping-Aufgabe, Recher-cheaufgabe, Gestaltungsaufgabe u.a.
Arbeitsaufgabe (lang) 4 Arbeitsaufgaben im Rahmen von Übungen, die gebündelt werden
Hausarbeit (kurz) 2 Schriftliche Einzelarbeit (max. 8 Seiten)
Hausarbeit (lang) 4 Schriftliche Einzelarbeit (max. 15 Seiten), Teamarbeit (max. 20 Seiten)
Projektarbeit 4 Durchführung von Forschungs- oder Entwicklungsprojekten (auch Medienproduktionen) ohne Dokumentation
Portfolio-Arbeit 4 Mehrmonatige Dokumentation von Lern-, Arbeits- oder Kooperati-onsprozessen mit verschiedenen Teilergebnissen

Was passiert, wenn ich an einer in STUDIS angemeldeten Prüfung nicht teilnehme?
Bei einer Nichtteilnahme an in STUDIS angemeldeten Prüfungen wird die entsprechende Leistung in Ihrem Konto mit „nicht teilgenommen“ markiert wird. Weitere Konsequenzen gibt es für Sie nicht. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, sich nur für Prüfungsleistungen anzumelden, die Sie auch tatsächlich erbringen wollen, da sich ansonsten der Verwaltungsaufwand erhöht.

Im Bachelor- und Masterstudiengang "Medien und Kommunikation" ist es möglich, ein Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms zu absolvieren.

Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten erhalten Sie hier. Um das jeweilige Angebot an Erasmus-Plätzen einzusehen, klicken Sie bitte hier. Des weiteren steht Ihnen auch ein Ansprechpartner bei Anfragen zur Verfügung [Mailadresse].

Weitere (allgemeine) Informationen zum Studieren im Ausland finden Sie auch auf der Homepage der Universität.

Praktikumsinformationen
Für den Bachelor-Studiengang „Medien und Kommunikation“ ist ein Berufspraktikum von mindestens zwei Monaten Dauer in geeigneten Unternehmen und Institutionen vorgeschrieben. Das Praktikum kann auch vor Studienbeginn absolviert werden. Interessante Praktikumsangebote werden stets auf den Webseiten des Instituts für Medien und Bildungstechnologie (hier), der Fachschaft Medien und Kommunikation (hier) sowie dem Career Service der Universität Augsburg ausgeschrieben (hier).

Praktikumsbescheinigung
Unter Downloads steht allen MuK-Studierenden ein hier zur Verfügung, der für die Anerkennung des Pflichtpraktikums verwendet werden kann. Bitte drucken Sie das Formular aus und legen Sie es bei der Institution bzw. dem Unternehmen vor, bei der bzw. dem Sie Ihr Praktikum absolviert haben.
Nach Abschluss Ihres Praktikums reichen Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung im Original bei Frau Reimer im Prüfungsamt ein (Raum 1030, Tel. 0821/5985055).

Praktikumsdauer
Das Zwei-Monats-Pflichtpraktikum für den B.A. muss bei ein und derselben Firma absolviert werden. Es muss aber nicht zwingend "am Stück" absolviert werden, d.h. eine Stückelung des Praktikums ist möglich - z.B. auf zweimal einen Monat.

Semester-Beurlaubung für mehrmonatiges Praktikum
Wenn Sie über mehrere Monate ein freiwilliges Praktikum absolvieren und hierzu für ein Semester beurlaubt werden möchten, so gehen Sie bitte wie folgt vor: Beschaffen Sie sich bei der Studentenkanzlei einen entsprechenden Antrag, füllen Sie diesen aus und übermitteln Sie an die/den Vorsitzende/n des MuK-Boards eine Kopie des Antrags und des Praktikumsvertrags (aus dem die Inhalte hervorgehen sollten). Sie erhalten dann gegebenenfalls eine Bescheinigung, dass das geplante Praktikum zum Studiengang passt. Alles zusammen ist dann in der Studentenkanzlei abzugeben.

Sämtliche Informationen zum Thema "BAföG" finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Augsburg (hier).

Daneben können Sie sich generell auf den Seiten der zentralen Studienberatung über das Thema "Finanzierung" informieren (hier).

Wenn Sie Unterschriften für Bescheinigungen oder Anträge benötigen, wenden Sie sich bitte an die/den Vorsitzende/n des MuK-Boards