Studium
MuK-Studium
Termine
FAQ MuK
Für den MuK-Studiengang wurde einheitlich festgelegt, dass bei Abgabe einer schriftlichen Arbeit immer eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben werden muss. Das gilt nicht nur für Hausarbeiten, sondern für alle schriftlichen Arbeiten außer Klausuren (z.B. Bearbeitung von Aufgaben oder Berichten).
Wenn die Arbeit elektronisch abgegeben werden kann, darf auch die Eidesstattliche Erklärung elektronisch als Scan abgegeben werden. Wichtig ist dabei die eigenhändige Unterschrift auch auf dem Scan. Bei Gruppenarbeiten muss jeder Verfasser eine eigene Eidesstattliche Erklärung abgeben. Das Formular findet sich hier.
Nein. Nach Ende des vierten (Master) bzw. sechsten (Bachelor) Fachsemesters erhalten Sie vom Prüfungsamt zwar ein Schreiben, in dem vermerkt ist, dass Sie die Bachelor- bzw. Masterprüfung "zum ersten Mal nicht bestanden" haben. Außerdem erhalten Sie damit die Aufforderung, diese bis Ende des sechsten (Master) bzw. achten (Bachelor) Semesters nachzuholen. Es schlägt sich jedoch nirgendwo im Zeugnis nieder.
Sollten Sie die Arbeit aus gewichtigen Gründen auch zwei Semester später noch nicht fertigstellen können, sollten Sie beim Prüfungsausschuss rechtzeitig eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Selbst wenn die Studienzeit auf Antrag beim Prüfungsausschuss über die sechs bzw. acht Semester hinaus verlängert wird, ist dies jedoch nirgendwo auf dem Zeugnis vermerkt.
Ja, er steht unter http://www.imb-uni-augsburg.de/files/121001_imb%20Formular%20Eidensstaatliche%20Erkl%C3%A4rung.pdf zum Download bereit.
Einer der beiden Betreuer/innen kann aus einem MuK-fremden Fachbereich kommen. Die Erstbetreuung ist in der Regel an einer der vier MuK-Professuren angesiedelt. Eine Ausnahme bildet Prof. Hausmanninger (Christliche Sozialethik). Er übernimmt auch die Erstbetreuung von MuK-Studierenden und bietet entsprechend ein Kolloquium für Abschlusskandidaten an. In dem Fall muss aber der/die Zweitprüfer/in von einer der vier MuK-Professuren stammen. Es dürfen nicht beide Prüfer institutsfern sein.
Sie können bis zum letzten Semester Veranstaltungen belegen, d.h. auch noch während Sie die Abschlussarbeit verfassen. Es ist allerdings ratsam, möglichst alle Veranstaltungen schon vor der Abschlussarbeit abgeschlossen zu haben.
VHB-Leistungen werden mit dem ausgefüllten Formular auf Anerkennung bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden abgegeben; die Anerkennung wird vom Prüfungsausschuss ans Prüfungsamt weitergeleitet.
Welche Kurse aus dem vhb-Angebot Sie im jeweiligen Semester einbringen können und wie viele Leistungspunkte Sie dafür erhalten, entnehmen Sie bitte dieser Tabelle: http://www.imb-uni-augsburg.de/studium/lehrveranstaltungen/virtuelle-hochschule-bayern Achtung: Wenn Sie mehr als 30 ECTS durch Kurse bei der vhb erwerben, die nicht von Professuren des MuK angeboten werden, werden Sie vom Prüfungsamt automatisch um ein Fachsemester nach oben gestuft.
Der Digicampus ist die zentrale Plattform zur Organisation der Lehrveranstaltungen. Hier finden Sie Informationen zu den angebotenen Veranstaltungen und melden sich zu Veranstaltungen an. Den Digicampus finden Sie hier. Bei Fragen zum Digicampus wenden Sie sich an den Support des Digicampus.
Bei einer Nichtteilnahme an in STUDIS angemeldeten Prüfungen wird die entsprechende Leistung in Ihrem Konto mit „nicht teilgenommen“ markiert. Weitere Konsequenzen gibt es nicht. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, sich nur für Prüfungsleistungen anzumelden, die Sie auch tatsächlich erbringen wollen, da sich ansonsten der Verwaltungsaufwand erhöht.
Bitte orientieren Sie sich am empfohlenen Studienverlaufsplan, welche Veranstaltung Sie belegen müssen. Die konkreten Veranstaltungen werden jedes Semester im „Anhang zum Modulhandbuch“ aufgelistet und hier rechtzeitig als PDF als Download angeboten. Bitte lassen Sie sich nicht von den Modulbezeichnungen irritieren – dieses dienen lediglich der Vereinheitlichung innerhalb der Fakultät.
Für STUDIS ist das Prüfungsamt zuständig: Die Lehrenden sind ebenso Nutzer/innen des Systems wie die Studierenden. Technische Fragen richten Sie daher bitte ausschließlich an das Prüfungsamt! STUDIS wurde an die Prüfungsordnung der MuK-Studiengänge angepasst. Jedes Semester werden die möglichen Prüfungsformen zu den jeweiligen Veranstaltungen in STUDIS eingetragen.
Wenn Sie über mehrere Monate ein freiwilliges oder zusätzliches Praktikum absolvieren und dafür ein Semester beurlaubt werden möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor: Reichen Sie einen entsprechenden Antrag, den Sie bei der Studentenkanzlei erhalten oder hier herunterladen können, ordnungsgemäß ausgefüllt bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein und fügen Sie den Praktikumsvertrag in Kopie an. Bei Passung mit Ihrem Studium erhalten Sie eine Bescheinigung vom Prüfungsausschuss. Alles zusammen ist dann in der Studentenkanzlei abzugeben.
Ja, das ist möglich. Studierende können einen formlosen Antrag auf Anerkennung der Praxis als Pflichtpraktikum stellen. Bitte stellen Sie dafür bei der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen formlosen, schriftlichen Antrag mit Kopien der Zeugnisse/Nachweise, in dem Sie den Zeitraum Ihrer Tätigkeit nachweisen, die ausgeübten Tätigkeiten anführen und die fachliche Passung zum MuK begründen.
Bitte verweisen Sie in diesem Fall auf die geltende Prüfungsordnung. Eine gesonderte Bescheinigung durch die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n wird nicht ausgestellt.
Praktikumsangebote werden stets auf den Webseiten des Instituts für Medien und Bildungstechnologie (hier), der Fachschaft Medien und Kommunikation (hier) sowie des Career Services der Universität Augsburg ausgeschrieben (hier).
Die Ergänzungsmodule im BA umfassen 9 Wahlpflichtfächer, aus denen Sie sich zwei aussuchen können. Im MA können Sie aus 8 Wahlpflichtfächern wählen. Im Ergänzungsbereich bietet sich die Möglichkeit, fach- und fakultätsübergreifend zu studieren. Wenn Sie genaueres erfahren wollen, finden Sie hier die Inhalte der Module für den BA erklärt (MA: http://www.imb-uni-augsburg.de...). Pro Modul können Sie sich 12 Leistungspunkte anrechnen lassen, insgesamt müssen Sie 24 Leistungspunkte einbringen.
Es ist möglich - in Einzelfällen und nach Absprache mit dem/der Dozentin VOR der Anmeldung - aus Interesse an Seminaren teilzunehmen ohne einen Leistungsnachweis zu erbringen, soweit dies von der Kapazität her möglich ist.
Nein, das ist nicht möglich. Es dürfen nur zwei Ergänzungsbereiche belegt werden.
Die Umbuchung von Leistungen ist in der Regel für die PO 2011 nicht möglich.
Eine Ausnahme gilt für die PO 2009. Hier können die Punkte einzelner Veranstaltungen auf Antrag beim Prüfungsamt (der dann an den Prüfungsausschussvorsitz weiter geleitet wird) in Ausnahmefällen in andere Module übertragen werden. Wenn Sie Leistungspunkte in einem anderen Modul anrechnen lassen wollen, verwenden Sie das Formular zur Umbuchung von Prüfungs- und Studienleistungen und reichen dieses in 2-facher Ausfertigung direkt beim Prüfungsamt ein. Bitte denken Sie daran, Belege für die erbrachten Leistungen beizulegen (z.B. Studis-Ausdruck).
Am besten orientieren Sie sich am Studienverlaufsplan (http://www.imb-uni-augsburg.de/studium/pruefungsordnung-und-modulhandbuecher) und schauen mit seiner Hilfe die Ihrem Fachsemester entsprechenden Veranstaltungen im digicampus nach. Im digicampus müssen Sie sich in der Anmeldephase für alle studienrelevanten Veranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare) anmelden, diese Anmeldephase wird auf der imb-Homepage bekannt gegeben.
Ja, auf Antrag beim Prüfungsamt (der dann an den Prüfungsausschussvorsitz weiter geleitet wird) kann nach §11 auch die Anrechnung von Leistungen außerhalb der Universität Augsburg beantragt werden (z.B. Veranstaltungen aus vorherigen Studiengängen, Fernstudium, Sprachkurse).
Zur Anrechnung von Leistungen, welche an einer anderen Hochschule (auch im Ausland) erworben wurde, reichen Sie das entsprechende Formular in 2-facher Ausfertigung beim Prüfungsamt ein. Bitte denken Sie daran, Belege für die erbrachten Leistungen beizulegen.
Die Chancen einen Studienplatz zu bekommen hängen immer auch von der jeweiligen Anzahl der Bewerber ab. Daher können wir vorab keine Einschätzung geben.
Der NC liegt in der Regel unter 2,0 und der Zugang über Wartesemester erfordert meist deutlich mehr als 5 Wartesemester.
Ja, das ist möglich. Bewerber, die sich aus einer beruflichen Tätigkeit bewerben möchten, müssen die Kriterien für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erfüllen (siehe hier: http://www.uni-augsburg.de/de/einrichtungen/studentenkanzlei/hochschulzugang_fuer_beruflich_qualifizierte/).
Besteht aber keine fachliche Verwandtschaft zwischen ausgeübter Tätigkeit und MuK-Studium, so kann davon ausgegangen werden, dass keine Zulassung erteilt wird.
Nein, leider können keine Bewerbungsunterlagen vorab geprüft werden. Anrechnungen jedweder Art vollzieht das Prüfungsamt und selbiges gibt keine vorherigen Einschätzungen ab.
Anrechnungsanträge (auch bei zuvor absolvierten Studiengängen) werden leider erst nach der erfolgreichen Immatrikulation bearbeitet. Leistungen aus anderen Studiengängen können nach der Immatrikulation mit einem Antrag auf Anrechnung angerechnet werden.
Diesem Antrag sollte neben der Auflistung der Studien- und Prüfungsleistungen auch ein Syllabus/Lehrveranstaltungskonzept beiliegen, damit eindeutig erkennbar ist, ob die Leistungen und Themen in den anzurechnenden Veranstaltungen zu denen im MuK passen.
Ja, das ist möglich. Studierende, die vor ihrem BA-Studium MuK eine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen haben, können einen formlosen Antrag auf Anerkennung der Praxis als Pflichtpraktikum stellen. Bitte stellen Sie dafür bei der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen formlosen, schriftlichen Antrag mit Kopien der Zeugnisse/Nachweise, in dem Sie den Zeitraum Ihrer Tätigkeit nachweisen, die ausgeübten Tätigkeiten anführen und die fachliche Passung zum MuK begründen.
Ein Plagiat ist die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremdem geistigem Eigentum. In einer wissenschaftlichen Arbeit Textpassagen zu paraphrasieren sowie Argumente und Fakten zu übernehmen, ohne die Quellen im Einzelnen anzugeben, ist ein solches Plagiat. Ein Plagiat anstelle einer selbständig erstellten Seminararbeit abzugeben ist kein "Kavaliersdelikt", sondern stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen wissenschaftliche Grundregeln dar und erfüllt den Tatbestand der Täuschung (vgl. Ministerialblatt Nr. 23/1997 vom 30. Mai 1997; Bek. des MK vom 26.2.1997 - 622-74301, § 13, Abs. 3). Zur rechtlichen Sicherung wird von den Studierenden unseres Instituts verlangt, sämtlichen Seminararbeiten eine eidesstattliche Erklärung anzufügen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass "Plagiat-Fälle" zwischen den Lehrenden des Instituts ausgetauscht werden.
Sie können ausnahmsweise und nur in begründeten Fällen einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschussvorsitz stellen und um eine Nachfrist zur Absolvierung der noch ausstehenden Prüfungen bitten. Dem Antrag sind Beweismittel für die Begründung der Verzögerung beizufügen, um Ihren Antrag glaubhaft zu machen.
Nach § 17 Grundlagen- und Orientierungsprüfung der Prüfungsordnung BA MuK (2011) müssen Sie bis zum Ende des vierten Semesters 24 Leistungspunkte aus den Grundlagenmodulen (G1, G2 und G3) nachweisen. Der Nachweis soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, das Studium in der vorgegebenen Zeit erfolgreich zu beenden. Haben Sie nach Ablauf des vierten Semesters die 24 Leistungspunkte aus den Modulen G1, G2 und G3 nicht erbracht, gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erstmals als nicht bestanden. Haben Sie nach Ablauf des fünften Fachsemesters die 24 Leistungspunkte aus den Modulen G1 bis G3 nicht erbracht, ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung endgültig nicht bestanden. Sie können den Studiengang BA MuK nicht weiter studieren.
Es ist nicht möglich, mehr Punkte zu machen als benötigt, also Module durch das Absolvieren von zu vielen ECTS zu „überbuchen“. Das Modul muss immer passend abgeschlossen werden. Deshalb muss der/die Dozent/in zu Semesterbeginn informiert werden und für Sie passende (ggf. niedrigere) ECTS müssen abgesprochen und beim Prüfungsamt bis Ende der ersten Vorlesungswoche nachgemeldet werden. Dies gilt besonders für Neben- und Ergänzungsfächer. Es dürfen auch nicht mehr Leistungspunkte erworben werden, um schlechtere Leistungen im Nachhinein zu streichen.
Die Bearbeitungszeit für die BA-Arbeit beträgt 3 Monate, für die MA-Arbeit 6 Monate. Wenn Sie aus einem wichtigen Grund eine Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer BA bzw. MA Arbeit beantragen wollen, füllen Sie das entsprechende Formular des Prüfungsamtes aus und reichen es direkt dort ein.
Um ihr Pflichtpraktikum für ihr BA-Studium anrechnen zu lassen, reichen Sie NACH Beendigung Ihres Praktikums die Praktikumsbescheinigung direkt bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein. Achten Sie dabei bitte darauf, dass sie die Bescheinigung im Orginal mit dem Stempel der Praktikumsstelle abgeben. Wenn diese formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen durch den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n das Praktikum anerkannt und die ECTS auf STUDIS eingetragen.
Für die Anrechnung von Leistungen während eines Auslandssemesters müssen Sie VOR Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem/der Erasmus-Beauftragten für MuK abklären, welche Ihrer geplanten Veranstaltungen wie angerechnet werden können.
NACH Ihrem Aufenthalt können Sie die erbrachten Leistungen wieder in MuK einbringen. Auch dafür wenden Sie sich zuerst an den/die Erasmusbeauftragte/n und stellen danach den entsprechenden Antrag bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden. Detaillierte Informationen finden Sie im Bereich "MuK International".
Das Thema der Abschlussarbeit ist immer mit der bzw. dem Erstgutachter/in abzusprechen, da diese/r letztlich das Thema stellt. Lassen Sie dann von dem/der Erstprüfer/in das Formular Anmeldung Bachelor- bzw. Masterarbeit ausfüllen und geben Sie dieses dann im Prüfungsamt ab. Bitte beachten Sie, dass der/die Erstprüfer/in auch die Angaben zum/zur Zweitprüfer/in ausfüllen muss. Sprechen Sie aber VORHER mit dem/der Zweitprüfer/in und holen Sie sich eine Zusage ab, die Sie dem/der Erstprüfer/-in zukommen lassen. Füllen sie dies nicht selbst im Vorfeld aus. Bitte lesen Sie auch das Merkblatt zu Bachelor- bzw. Masterarbeit mit nützlichen Hinweisen rund um die Abschlussarbeit.
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert und koordiniert den Einsatz und die Entwicklung multimedialer Lehr- und Lerninhalte in den bayerischen Hochschulen. Für Studierende des BA und MA MuK besteht mitunter die Möglichkeit, einzelne Kurse bei der virtuellen Hochschule Bayern (vhb) zu absolvieren und für die MuK-Studiengänge anrechnen zu lassen.
STUDIS ist das Online-Notenerfassungssystem der Universität Augsburg (https://www.studis.uni-augsburg.de/studisaugsburg/). In diesem System müssen Sie jedes Semester sämtliche Leistungen, die Sie erbringen möchten, anmelden. Dazu gibt es jedes Semester eine ca. zehntägige Frist, über die Sie sowohl auf der STUDIS wie auch auf der imb-Homepage rechtzeitig informiert werden. Diese Anmeldefrist muss eingehalten werden. Nachträglich Anmeldungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Im Bachelor- und Masterstudiengang "Medien und Kommunikation" ist es möglich (meist im Rahmen des ERASMUS-Programms) einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren (ein oder zwei Semester). Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten erhalten Sie hier.
Um das jeweilige Angebot an ERASMUS-Plätzen einzusehen, klicken Sie bitte hier. Desweiteren steht Ihnen auch ein/e Erasmusbeauftragte/r als Ansprechpartner/in bei Anfragen per E-Mail zur Verfügung [ERASMUS-MuK]. Weitere (allgemeine) Informationen zum Studieren im Ausland finden Sie auch auf der Homepage der Universität.
Für den BA MuK ist ein Berufspraktikum von mindestens 8 Wochen Dauer (gilt seit 2012 einheitlich für alle Prüfungsordnungen) in geeigneten Unternehmen und Institutionen vorgeschrieben. Das Praktikum kann grundsätzlich in allen Bereich absolviert werden, in denen es um Medien, Kommunikation, Wissen oder Bildung geht. Das Pflichtpraktikum für den BA MuK muss bei ein und derselben Firma absolviert werden. Es muss aber nicht zwingend am Stück gemacht werden, d.h. eine Stückelung des Praktikums ist möglich - z.B. auf zweimal einen Monat. Das Praktikum kann auch vor Studienbeginn absolviert werden.
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