Alexander Florian, 19.08.11

Virtuelle Hochschule Bayern

Allgemeines zur Virtuellen Hochschule Bayern

Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) ist eine gemeinsame Einrichtung der Universitäten und Fachhochschulen des Freistaates Bayern. Sie fördert und koordiniert den Einsatz sowie die Entwicklung multimedialer Lehr- und Lerninhalte in den bayerischen Hochschulen.

Wenn Studierene Fragen zur Anrechnung oder zu einzelnen vhb-Kursen haben, wenden sie sich bitte an die Studienberatung MuK (ba_muk@phil.uni-augsburg oder ma_muk@phil.uni-augsburg.de)

Das vhb-Kursprogramm für das aktuelle und für das kommende Semester kann dabei unter www.vhb.org/kursprogramm eingesehen werden. Sukzessive werden zudem weitere aktuelle Angebote auf der Plattform integriert.

1.) Teilnahme an Kursen und Prüfungen der vhb

Studierende der über 30 Trägerhochschulen können nach der Registrierung und Anmeldung an der Virtuellen Hochschule Bayern Kurse absolvieren und an Prüfungen teilnehmen. Zur Anmeldung für Kurse ist dabei jedes Semester erneut ein Immatrikulationsnachweis erforderlich.

Nähere Informationen zur

Eine Anmeldung zu Prüfungen ist nur dann möglich, wenn die Studierenden den Kurs im jeweiligen Semester belegt haben. Die Prüfungsanmeldung wird an der vhb online abgewickelt, außer die Prüfungsteilnahme erfolgt an der eigenen Hochschule - dann ist dies nicht erforderlich.

2.) Prüfungsmodalitäten

Durchführung: Prüfungen werden am Ort der anbietenden Hochschule durchgeführt. Diejenige Hochschule, die den Kurs betreut, ist somit zuständig für die Organisation der Prüfung. Soweit Präsenzprüfungen nicht ohnehin studienortsnah angeboten werden, besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Prüfer lokale Prüfungsdurchführungen zu vereinbaren.

Prüfungsformen:

  • online-Testate (z. B. Leistungsnachweis als Voraussetzung zum Besuch eines Präsenz-Praktikums, einer Präsenz-Übung oder einer Präsenzprüfung)
  • Präsenz-Leistungsnachweise (studienbegleitende Leistungsnachweise oder schriftliche Prüfungen wie z.B. Klausuren)
  • individuelle Leistungen im Rahmen eines online-Seminars (sog. Scheine, z.B. Seminararbeiten, Portfolios, etc.)

Wiederholung von Prüfungen: Prüfungen und Leistungsnachweise dürfen nur je dreimal angetreten werden. Dabei gilt eine Prüfungsabmeldung bzw. ein Nicht Erscheinen als rechtsfolgenloser Rücktritt von der Prüfung.
Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen: Die Ergebnisbekanntgabe kann entweder online über das Portal der vhb erfolgen, oder für die Teilnehmer an eigener Hochschule je nach den Regelungen dieser. Der Kursanbieter stellt zudem Zertifikate für die erbrachten Leistungen aus, die an die Kursteilnehmer per Post übermittelt werden.

3.) Anerkennung von Studien-/ Prüfungsleistungen

Wenn die Studierenden an Prüfungen bei der vhb teilnehmen, ist an dem jeweiligen Prüfungsamt ihrer Heimathochschule abzuklären, ob und in wie weit die vhb-Kursleistungen anerkannt werden. Grundsätzlich gilt hier, dass bei der Anerkennung erbrachter Studien-/ Prüfungsleistungen studien-/ prüfungsrechtlichen Regelungen der Heimathochschulen vorgehen. Angaben zu den Leistungspunkten bei der Kursbeschreibung sind daher nicht verpflichtend, sondern eine Empfehlung des jeweiligen Kursanbieters. Jede Heimathochschule entscheidet selbst, ob und wie viele Leistungspunkte sie anerkennt.

Für den Studiengang "Medien und Kommunikation" (MuK) wird hierzu jedes Semester eine Liste Veranstaltungen veröffentlicht, die sich MuK-Studierende anerechnen lassen können (hier).

Weitere, detailliertere Angaben zu den Prüfungsbestimmungen finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur vhb finden Sie hier.